Aus aktuellem Anlass: Verbot von Facebooks Social Plugins?

Die letzte Änderung der Widerrufsbelehrung ist kaum verdaut, da steht Onlinehändlern bereits das nächste Update ins Haus. Denn die seit dem 4. August 2011 gültige neue Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrung macht umfangreiche Anpassungen in Shop und Bestellprozess erforderlich. Was Sie als Shopbetreiber dabei beachten müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag von Rechtsanwalt Dr. Volker Baldus vom Online-Rechtdienstleister und ePages Partner janolaw.
Die Widerrufsbelehrung war, ist und bleibt ein abmahngefährdetes Dokument, insbesondere im Zusammenspiel mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Rechtsanwalt Dr. Volker Baldus vom Online-Rechtsservice-Anbieter janolaw sagt Ihnen, wo Fallen lauern und wie die Gerichte urteilen.
Nahezu jeder Internethändler hat wenigstens einmal, meist jedoch weitaus häufiger erlebt, wie seine verkaufte Ware oder Dienstleistung trotz aller Bemühungen unbezahlt blieb. Hilflos muss der Händler in diesen Fällen das Ausbleiben der Hauptforderung zur Kenntnis nehmen und erleben, wie seine nachgelagerten Mahnprozesse nebst fortwährender Zahlungseingangskontrolle das laufende Geschäft dominieren.
Das Thema Datenschutz hat in der Vergangenheit an Bedeutung gewonnen. Grundlage des Onlinehandels ist die Nutzung von Daten. Denn ohne die Daten der Kunden ist die Abwicklung einer Bestellung nicht möglich. Der Gesetzgeber sieht bezüglich der Datennutzung eine Reihe von Pflichten für den Onlinehändler vor. Welche das sind und was beim Einsatz von Webanalyse-Tools wie Google Analytics zu beachten ist, zeigt Ihnen dieser Beitrag von Dr. Volker Baldus, janolaw AG. Weiterlesen
Gekauft ist gekauft? Nicht im Netz! Wer im Internet shoppt, hat ein gesetzliches Widerrufsrecht, d.h. er kann die Ware bei Nichtgefallen einfach zurückschicken und bekommt den Kaufpreis zurückerstattet. Aber müssen Sie als Onlinehändler dem Kunden auch die Kosten der Zusendung (Liefer-/Versandkosten) ersetzen?
Blogs, Foren, Gästebücher, Produktbewertungen – Funktionen, die den Kunden zum Mitmachen anregen, liegen im Trend. Im Sprachgebrauch des Web 2.0 spricht man von User Generated Content. Doch nicht immer sind die so entstehenden Inhalte im Sinne des Betreibers – schon gar nicht, wenn es um Rechtswidrigkeiten geht.
Jeder weiß, dass es nicht erlaubt ist, Marken-T-Shirts zu kopieren oder Raubkopien von Tonträgern anzufertigen und zu verkaufen, denn das verstößt gegen das Urheber- und Markenrecht. Es gibt aber noch so manches mehr, das Shop-Betreiber über das Verwenden „fremden Eigentums“ wissen sollten. Im Folgenden eine kleine Sammlung zum Thema „Bilder und Grafiken“. Weiterlesen
Gebetsmühlenartig stellen wir auch für diesen Beitrag fest: Der erste Eindruck zählt. Online-Shopper entscheiden sich in wenigen Sekunden, ob ein Webshop für sie in Frage kommt oder nicht. Sie als Shop-Betreiber haben daher nicht viel Zeit, überzeugend zu sein. Was das Design fürs Auge und eingängige Überschriften für den Kopf sind, ist ein Gütesiegel fürs Bauchgefühl. Online-Shopping ist in erster Linie Vertrauenssache. Ein Gütesiegel kann da sehr wirksam sein, was eine kürzlich veröffentlichte Studie des Marktforschungsinstituts GfK bestätigt.
Bei unserer Prüfung von mittlerweile mehr als 5.000 Online-Shops stoßen wir bei Trusted Shops immer wieder auf dieselben Punkte, die von Shop-Betreibern häufig nicht bedacht, oder bei denen Fehler gemacht werden. Die Folgen können Abmahnungen oder Nachteile wie eine Verlängerung der Widerrufsfrist des Käufers sein. Welche Fehler sollten Sie unbedingt vermeiden? Im Folgenden 8 wichtige Hinweise…
Kein Scherz – nach langem Ringen um eine neue, vor allem gesetzeskonforme Fassung tritt diese nun Anfang April 2008 offiziell in Kraft.
Zahlreiche Online Shops wurden in diesem Jahr Opfer von Abmahnwellen, in denen bemängelt wurde wenn Shops nicht überall neben den Produktangaben auch den Hinweis auf die Versandkosten und die Mehrwertsteuer enthielten. Urheber dieser Abmahnungen waren in aller Regel große stationäre Handelsketten, die offenbar damit die wachsende Online-Konkurrenz behindern wollten oder schlichtweg Abmahnanwälte, die damit ihr Geld verdienen. Im Oktober entschied jedoch der BGH, dass die Angabe “inkl. Mwst zzgl. Versand” nicht neben jedem Preis platziert werden muss, sondern z.B. erst auf der Produktdetailseite erscheinen kann. Damit wird zahlreichen Abmahnwellen nun endgültig der Boden entzogen. Die einleuchtende Begründung des BGH lautet: Verbrauchern ist bekannt, dass im Versandhandel üblicherweise Versandkosten anfallen. Weiterlesen