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Wie kann ich … meinen Shop als Kleinunternehmer betreiben?

14. November 2012/0 Kommentare/in Rechtsfragen /von

Im deutschen Steuerdickicht gibt es eine Lücke – eine legale. Sog. Kleinunternehmer entbindet der Staat von der Umsatzsteuer. In diesem Beitrag wird erläutert, welche Einstellungen dazu im Shop erforderlich sind.

Eine grundsätzliche Beschreibung verschiedener Steuerthemen erfolgte bereits in diesem Blogbeitrag.
Allerdings wurde dort ein Sonderfall, die Kleinunternehmerregelung, nicht betrachtet. Dies wird jetzt nachgeholt. Dieser Blogbeitrag ist jedoch keine Steuerberatung – für Details oder weitere Auskünfte bitte immer den Steuerberater heranziehen.

Grundlagen
Die Kleinunternehmerregelung ist im Umsatzsteuergesetz in § 19 geregelt (§19 UstG).
Ein Kleinunternehmer ist in unserem Fall ein Shopbetreiber mit einem Umsatz aus selbstständiger Tätigkeit bis zu 17 500 € jährlich im vorangegangenen und voraussichtlich nicht mehr als 50 000 € im laufenden Kalenderjahr. Die Regelung bietet sich also gerade für Shops an, die mit E-Commerce starten und mit noch sehr verhaltenen Umsatzgrößenordnungen kalkulieren. Natürlich gibt es ein paar Ausnahmen, für die diese Regelung nicht angewandt werden kann (Details: siehe Gesetz). Zum Ende eines jeden Kalenderjahres muss Anwendbarkeit der Kleinunternehmerregelung neu bewertet werden.
Im Fall der Kleinunternehmer wird die eigentlich gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer (§1 UstG) nicht erhoben und darf damit auch nicht in der Rechnung ausgewiesen werden. Damit muss sie nicht ans Finanzamt (FA) abgeführt werden, eine Umsatzsteuervoranmeldung (i.d.R. monatlich) entfällt. Im Gegenzug ist der Kleinunternehmer jedoch auch nicht berechtigt, von Einkäufen Vorsteuer abzuziehen.

Einstellungen im Shop
Die Einstellungen im Shop sind rasch erledigt. Am besten geht man davon aus, dass – entsprechenden Erfolg des Online-Shops vorausgesetzt – die Kleinunternehmerregelung irgendwann in der Zukunft nicht mehr zur Anwendung kommt, weil der jährliche Umsatz die o.g. Grenzen übersteigt. Deshalb können die Produktpreise (auch Staffelpreise usw.) bereits so eingegeben werden, dass durch die dann fällige Erhebung der Umsatzsteuer die Preise nicht um 19% steigen.

Die wichtigsten Einstellungen für Kleinunternehmer sind zu finden in Einstellungen –> Steuerberechnung –> Steuermodell. Bitte folgendes einstellen:

  • Anzeige der Preise und Berechnung im Shop erfolgt auf Basis –> Bruttopreis
  • Enthaltene Steuer im Warenkorb, in E-Mails und Bestelldokumenten anzeigen –> Nein
  • Text bei nicht angezeigter Steuer: „Umsatzsteuerbefreit nach §19 UstG“ (Beispiel)
  • Eingabe der Preise in der Administration erfolgt auf Basis –> Bruttopreis

Preisdarstellung und Preisangabenverordnung (PAngV)
Normalerweise steht am Produktpreis folgender Text: „inkl. Mwst., zzgl. Versand“. Diese Texte (jeweils für Einzahl und Mehrzahl!) müssen nun geändert werden. Entweder kann man den Link von der Seite der Steuermodelleinstellungen benutzen, um den Text zu überarbeiten oder man geht über Einstellungen –> Produkteinstellungen –> Texte.
Dieses „inkl. Mwst.“ muss in jedem Fall geändert werden, weil das FA die Umsatzsteuer sonst nachträglich doch erheben kann. Das Problem ist jedoch, dass die PAngV die Kleinunternehmerregelung offenbar ignoriert und den Hinweis auf enthaltene Umsatzsteuer fordert. Warum das? Es grenzt etwas an Haarspalterei, aber eigentlich wird die Umsatzsteuer vom Kleinunternehmer dennoch erhoben, jedoch nicht an den Staat abgeführt. Der Kleinunternehmer darf die Umsatzsteuer daher nicht auf der Rechnung ausweisen, damit sie der Empfänger nicht als Vorsteuer abziehen kann.
Was tun? Da es keine Grundsatzentscheidung geben wird, welches der beiden Gesetze „stärker“ ist, kann man entweder lediglich „zzgl. Versand“ oder z.B. „umsatzsteuerbefreit nach §19 UstG, zzgl. Versand“ schreiben. Man kann den Hinweis, dass man die Umsatzsteuer bzgl. §19 UstG nicht ausweisen wird, auch zusätzlich im Fußbereich des Shops und in den Kundeninformationen unterbringen. Es ist wohl nicht vorstellbar, dass man bei der Möglichkeit, nicht zwei Gesetze gleichzeitig umfassend erfüllen zu können, erfolgreich abgemahnt wird. Ein solches Verfahren ist mir nicht bekannt.

Lieferungen ins Ausland
Die Kleinunternehmerregelung gilt nicht allein für Lieferungen innerhalb Deutschlands, sondern gleichermaßen in alle anderen Länder (EU- und Nicht-EU-Länder).

Wirtschaftlicher Erfolg
Wenn der Umsatz nach einiger Zeit die Anwendungsgrenzen der Kleinunternehmerregelung übersteigt, müssen nur folgende Einstellungen geändert werden:
Enthaltene Steuer im Warenkorb, in E-Mails und Bestelldokumenten anzeigen –> Ja (siehe oben).
Einstellungen –> Produkteinstellungen –> Texte: „inkl. Mwst., zzgl. Versand“.
Bei dieser Umstellung sollte die Preiskalkulation überprüft werden.

ePages wünscht selbstverständlich allen derzeitigen Kleinunternehmern, dass sie recht bald keine mehr sind;-)

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