Neue Muster-Widerrufsbelehrung ab 1. April 2008 gültig
Kein Scherz – nach langem Ringen um eine neue, vor allem gesetzeskonforme Fassung tritt diese nun Anfang April 2008 offiziell in Kraft.
Das Bundesjustizministerium (BMJ) reagierte damit endlich auf die Rechtsunsicherheit, welche mit der im Jahr 2002 herausgegebenen Fassung enstanden war und die zu Abmahnungen geführt hatte. Zwar ist der neue Text länger (ca. 4 A4-Seiten), aber wir empfehlen allen Shopbetreibern in Deutschland, numehr diesen Text zur Belehrung über das Widerrufs- und Rückgaberecht beim Fernabsatzgeschäft zu verwenden.
Der Mustertext ist hier abrufbar: http://www.bmj.de/files/-/3052/BGB_Info_VO_120308.pdf
ist SVP R&D+Consulting bei ePages und verantwortet den Bereich Research & Development und Consulting in Jena. Er studierte Versorgungstechnik in Erfurt und arbeitete dann sieben Jahre lang mit einem eigenen Ingenieurbüro in der Software-Entwicklung sowie als freier Dozent an der FH Erfurt. Danach war Rieß drei Jahre lang als Projektmanager bei Intershop in nationalen und internationalen Projekten tätig, bevor er Anfang 2003 zu ePages wechselte.
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