Neue Muster-Widerrufsbelehrung ab 1. April 2008 gültig
Kein Scherz – nach langem Ringen um eine neue, vor allem gesetzeskonforme Fassung tritt diese nun Anfang April 2008 offiziell in Kraft.
Das Bundesjustizministerium (BMJ) reagierte damit endlich auf die Rechtsunsicherheit, welche mit der im Jahr 2002 herausgegebenen Fassung enstanden war und die zu Abmahnungen geführt hatte. Zwar ist der neue Text länger (ca. 4 A4-Seiten), aber wir empfehlen allen Shopbetreibern in Deutschland, numehr diesen Text zur Belehrung über das Widerrufs- und Rückgaberecht beim Fernabsatzgeschäft zu verwenden.
Der Mustertext ist hier abrufbar: http://www.bmj.de/files/-/3052/BGB_Info_VO_120308.pdf
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