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Einheitliche Widerrufsbelehrung: Was Händler jetzt wissen müssen

31. März 2014/0 Kommentare/in Rechtsfragen /von

Am 13. Juni 2014 tritt eine neue und einheitliche Widerrufsbelehrung für Europa in Kraft. Rechtsanwalt Dr. Volker Baldus von janolaw erläutert, was sich dadurch für Onlinehändler ändert und welche Auswirkung dies beispielsweise auf die Rücksendekosten hat. Zudem erhalten Sie einen 30-Euro-Gutschein für janolaw-Services.

Das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie hat das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen und tritt am 13. Juni 2014 in Kraft. Dann sollen mit Hilfe einer einheitlichen Muster-Widerrufsbelehrung für alle EU-Staaten die bisher vorhandenen rechtlichen Limitierungen wegfallen und der grenzüberschreitende Online-Warenverkauf in Europa erleichtert werden.

Widerrufsfrist von 14 Tagen

Im Detail heißt das für Online-Händler, dass es nur noch eine Widerrufsbelehrung mit einer Widerrufsfrist von 14 Tagen und kein Rückgaberecht mehr gibt.

Der Widerruf durch Kunden muss ausdrücklich erklärt werden, das heißt, die kommentarlose Rücksendung der Ware reicht zukünftig nicht aus. Für die Erklärung des Widerrufs kann der Kunde dann das sogenannte „Muster-Widerrufsformular“ verwenden, das der Händler ihm zur Verfügung stellen muss.

Auch die Rückerstattung des Kaufpreises muss spätestens nach 14 Tagen nach Eingang des Widerrufs erfolgen. Dabei muss der Händler die Zahlungsweise nutzen, mit der der Kaufpreis entrichtet worden ist. Abweichend von dieser Regelung kann der Händler die Rückzahlung des Kaufpreises jedoch auch davon abhängig machen, dass er die Ware zurückerhalten hat oder seitens des Käufers ein Versandnachweis vorliegt.

Neu sind auch weitere Ausschlussgründe im Widerrufsrecht wie zum Beispiel:

  • Verträge zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde
  • Verträge zur Lieferung alkoholischer Getränke, deren Preis bei Vertragsschluss vereinbart wurde, die aber frühestens 30 Tage nach Vertragsschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat.

Rücksendekosten: Wann der Verbraucher zahlt

Ein großer Vorteil für deutsche Onlinehändler wird der Wegfall der 40-Euro-Regel sein. Nach Inkrafttreten des neuen Widerrufsrechts können Händler künftig die im Falle des Widerrufs entstehenden Rücksendekosten – unabhängig vom Warenpreis – auf den Verbraucher abwälzen.

Die Regelung gilt auch für nicht paketversandfähige Ware (zum Beispiel bei Lieferung durch eine Spedition). Hier muss künftig der Endverbraucher die Rücksendekosten übernehmen.

Nutzen Sie für weitere Informationen die kostenlose Info-Broschüre des EHI Retail Institute und Bundesverband des Deutschen Versandhandels bvh e.V. Die Autoren geben in der kompakten Übersicht Antworten auf die häufigsten Fragen zur neuen Widerrufsbelehrung.

Das beim Verbraucher bekannte Gütesiegel „EHI Geprüfter Online-Shop“ ist bereits bei mehr als jedem zweiten der Top-100 der größten deutschen Versandhändler zu finden. Unter den Trägern des Siegels befinden sich Namen wie Otto, Deichmann, MediaMarkt, Saturn, QVC und Tchibo.

Über den Autor

Rechtsanwalt Dr. Volker Baldus arbeitet bei dem Online-Rechtsportal janolaw AG und betreut dort den Bereich Internetrecht. Die janolaw AG mit Sitz in der Rhein-Main-Region zählt seit 2000 zu den Topanbietern im Bereich Internet-Rechtsdienstleistungen. Immer mehr Shopbetreiber nutzen die anwaltlichen Leistungen von janolaw erfolgreich für ihr Business. Erfahrene Rechtsanwälte klären Fragen zum Online-Handel sofort verbindlich am Telefon. Für dauerhafte Rechtssicherheit im E-Commerce sorgt der komfortable AGB Hosting-Service, die Update-Services für eBay und Amazon. Mehr als 1.000 Dokumente leisten schnell und unkompliziert juristische erste Hilfe zum Download. Kontakt: Telefon 06196/7722-500, E-Mail info@janolaw.de

Hinweis

Dieser Artikel enthält erste rechtliche Hinweise, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Er kann keinesfalls eine rechtliche Beratung im Einzelfall ersetzen.

 

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