Aus aktuellem Anlass: Verbot von Facebooks Social Plugins?
- Facebooks Social Plugins ("Like"-Button) auf ihren Webseiten und
- ihre Fanpages bei Facebook zu entfernen.
Begründung: Die durch Social Plugins und Fanpages ermöglichte Datenweitergabe von Kunden an das Unternehmen Facebook verstoße gegen deutsche Datenschutzgesetze. Ähnlich wie bei den Social Plugins ist auch bei den Fanpages davon auszugehen, dass ein Datentransfer an die Facebook-Server selbst dann stattfindet, wenn ein potentieller Fan die Seite einfach nur besucht. Es kommt also nicht entscheidend darauf an, ob sich jemand aktiv als Fan registriert. Allein die Tatsache, dass ein eingeloggter Facebook-Nutzer eine Fanpage nur besucht, würde dem Unternehmen Facebook dann ausreichen, ein persönliches Profil anzulegen. Die Datenschutzbehörde droht Website-Betreibern nach Fristablauf mit Bußgeldern bis 50.000 Euro.
Welche Handlungsmöglichkeiten gibt es?
Für Website-Betreiber in Schleswig-Holstein:
- Auf Einsatz von Social Plugins und Fanpages vorerst verzichten oder
- Ausgang eines möglichen, von der Datenschutzbehörde angedrohten Bußgeldverfahrens abwarten (und hoffen, dass man nicht der Betroffene eines Muster-Verfahrens wird).
Für Website-Betreiber in den übrigen Bundesländern:
- Zunächst den Ausgang des angedrohten Bußgeldverfahrens und die Reaktionen der eigenen Landesdatenschutzbehörden abwarten oder
- aus freien Stücken vorerst auf Einsatz von Social Plugins und Fanpages verzichten.
Was passiert mit der Datenschutzerklärung?
Wer diese Plugins auf eigenes Risiko weiterhin nutzen möchte, muss auch weiterhin auf diese Nutzung in seiner Datenschutzerklärung hinweisen.
Wer bisher Plugins genutzt hat und auf deren weiteren Einsatz vorerst verzichten möchte, sollte seine Datenschutzerklärung diesbezüglich aktualisieren.
ist Mitarbeiter bei janolaw ag
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