janolaw – Abmahnfrei handeln
Im Sommer 2014 wird eine neue und einheitliche Widerrufsbelehrung für Europa kommen. Unser Partner janolaw erläutert, was sich für Sie ändert und welche Auswirkung dies beispielsweise auf die Rücksendekosten hat.
Ausblick auf 2014 – die Reform des Widerrufsrechts
Das Jahr 2013 und das nächste Jahr stehen wieder ganz im Zeichen des Widerrufsrechts. Mit dem im Dezember durch die Bundesregierung verabschiedeten Gesetzentwurf der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie wird eine einheitliche Muster-Widerrufsbelehrung für Europa eingeführt. Damit sollen die bisher vorhandenen rechtlichen Limitierungen wegfallen und der grenzüberschreitende Online-Warenverkauf in Europa erleichtert werden.
Im Detail heißt das für Onlinehändler, dass es nur noch eine Widerrufsbelehrung mit einer Widerrufsfrist von 14 Tagen und kein Rückgaberecht mehr gibt.
Der Widerruf durch Kunden muss ausdrücklich erklärt werden, das heißt, die kommentarlose Rücksendung der Ware reicht zukünftig nicht aus.
Auch die Kaufpreis-Rückerstattung muss spätestens nach 14 Tagen erfolgen, dabei muss der Händler die Zahlungsweise nutzen, mit der der Kaufpreis entrichtet worden war. Abweichend von dieser Regelung kann der Händler die Rückzahlung des Kaufpreises jedoch davon abhängig machen, dass er die Ware zurückerhalten hat oder seitens des Käufers ein Versandnachweis vorliegt.
Neu sind auch weitere Ausschlussgründe im Widerrufsrecht wie zum Beispiel
- Verträge zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde
- Verträge zur Lieferung alkoholischer Getränke, deren Preis bei Vertragsschluss vereinbart wurde, die aber frühestens 30 Tage nach Vertragsschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat
Rücksendekosten
Ein großer Vorteil für deutsche Onlinehändler wird der Wegfall der 40-Euro-Regel sein. Nach Inkrafttreten des neuen Widerrufsrechts können Händler künftig die im Falle des Widerrufs entstehenden Rücksendekosten – unabhängig vom Warenpreis – auf den Verbraucher abwälzen.
Die Regelung gilt auch für nicht paketversandfähige Ware (zum Beispiel Lieferung erfolgte durch eine Spedition) bei der der Endverbraucher die Rücksendekosten zukünftig übernehmen muss.
Das Gesetz mit den Neuregelungen soll voraussichtlich am 13. Juni 2014 in Kraft treten.
Ist Ihre Widerrufsbelehrung eigentlich aktuell?
Im Jahr 2010 und 2011 gab es jeweils eine gesetzliche Neuerung. Verpassen Sie keine Änderungen mehr und optimieren Sie jetzt einfach Ihren Shop auch in rechtlicher Hinsicht!
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Kontakt
janolaw AG
Otto-Volger-Straße 3c
65843 Sulzbach/Taunus
Telefon: 06196/7722-500
E-Mail: info@janolaw.de
Webseite: www.janolaw.de
Twitter: https://twitter.com/janolaw
ist Mitarbeiter bei janolaw ag
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