Ab September Pflicht: Gewährleistungs- und Garantielabel für Ihren ePages-Shop
Ab dem 27. September 2026 gelten neue Informationspflichten für den Onlinehandel. Bei Angeboten für Verbraucher müssen künftig Informationen zur gesetzlichen Gewährleistung sowie ggf. zu einer gewerblichen Haltbarkeitsgarantie bereitgestellt werden.
Die neuen Informationspflichten sollen die Transparenz erhöhen und Verbraucher besser über ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte sowie eine etwaige gewerbliche Haltbarkeitsgarantie informieren.
ePages-Händler müssen sich zu diesem Thema keine Sorge machen: Sowohl das neue Gewährleistungslabel als auch das Garantielabel (GARAN-Label) werden Sie vor dem Stichtag am 27. September 2026 in Ihrem Shop nutzen können. An dieser Stelle finden Sie bald mehr Informationen dazu.
Die wichtigsten Fakten
- Das bzw. die Label müssen (erst) ab dem 27. September 2026 dargestellt werden.
- Händler, die ausschließlich an Unternehmen (also rein B2B) verkaufen, müssen das bzw. die Label nicht darstellen.
- Das Gewährleistungslabel muss immer dargestellt werden, da Händler gegenüber Verbrauchern immer im Rahmen der Gewährleistung verpflichtet sind.
- Das Garantielabel (GARAN-Label) ist nur dann darzustellen, wenn für das jeweilige Produkt (neben der gesetzlichen Gewährleistung) auch eine freiwillige Haltbarkeitsgarantie (sei es seitens des Herstellers oder des Verkäufers) eingeräumt wird.
Hinweis: Dieser Artikel enthält Hinweise auf rechtliche Ansichten, Gerichtsurteile und/oder Rechtsmeinungen Dritter, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Der Artikel stellt keine Rechtsberatung dar und kann keinesfalls eine rechtliche Beratung im Einzelfall durch fachlich versierte Personen ersetzen.
ist Markting & Event Manager bei ePages.
