Ab September Pflicht: Gewährleistungs- und GARAN-Label für Ihren ePages-Shop
Ab dem 27. September 2026 gelten neue Informationspflichten für den Onlinehandel. Bei Angeboten für Verbraucher müssen künftig Informationen zur gesetzlichen Gewährleistung sowie ggf. zu einer gewerblichen Haltbarkeitsgarantie bereitgestellt werden.
Die neuen Informationspflichten sollen die Transparenz erhöhen und Verbraucher besser über ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte sowie eine etwaige gewerbliche Haltbarkeitsgarantie informieren.
Wenn Sie die Shopversion ePages Now nutzen, werden Sie sowohl das Gewährleistungslabel als auch das GARAN-Label (Garantielabel) vor dem Stichtag am 27. September 2026 in Ihrem Shop nutzen können. An dieser Stelle finden Sie bald mehr Informationen dazu.
ePages Base: So nehmen Sie die Einstellungen vor
Diese Funktion wird momentan für alle Base-Shops eingeführt und ist noch nicht in allen Shops verfügbar.
Die Seite „Gewährleistung“ verfügbar machen
- Im Administrationsbereich Ihres Shops navigieren Sie zu Inhalt/Kategorien > Datenblattansicht.
- Geben Sie in der letzten Zeile der Tabelle in der Spalte Name „Gewährleistung“ ein und wählen Sie in der Spalte Typ die Option Gewährleistung aus. Diese Option wird im Dropdown-Menü ganz unten angezeigt.
- Speichern Sie.
- Wählen Sie den Namen der Seite Gewährleistung in der Tabelle.
- Wählen Sie unter Sichtbar im Shop die Option Ja aus.
- Wählen Sie unter Im Menü sichtbar die Option Nein aus.
- Falls Sie eigene Texte eingeben möchten, die oberhalb des Gewährleistungslabels angezeigt werden, wählen Sie Texte und geben Sie die Texte ein.
- Speichern Sie.
Einen Link zur Seite „Gewährleistung“ im Footer einfügen
- Navigieren Sie zu Gestaltung und dann Erweiterte Gestaltung.
- Wählen Sie im Footer das Symbol +.
- Wählen Sie auf der linken Seite Informationsseiten.
- Wählen Sie auf der rechten Seite Verknüpfung zur Seite Gewährleistung. Diese Option wird in der Liste ganz unten angezeigt.
- Wählen Sie Einfügen.
- Speichern Sie.
Einen Link zur Seite „Gewährleistung“ im Bestellprozess einfügen
- Wählen Sie im Hauptmenü Einstellungen und dann Warenkorbeinstellungen.
- Wählen Sie Texte.
- Fügen Sie im Feld Bestellschritt: Prüfen & Bestellen einen Link zur Seite „Gewährleistung“ ein.
- Speichern Sie.
Das Gewährleistungslabel an Benachrichtigungsmail an Ihre Kunden anhängen
- Wählen Sie im Hauptmenü Einstellungen und dann Einstellungen für Bestelldokumente.
- Wählen Sie Gewährleistungslabel in E-Mails.
- Hier können Sie auswählen, an welche E-Mails und Bestelldokumente das Gewährleistungslabel automatisch als PDF-Datei angehängt werden soll.
- Setzen Sie ein Häkchen bei der E-Mail-Benachrichtigung Eingangsbestätigung.
- Speichern Sie.
Das Garantielabel (GARAN-Label) werden Sie im Rahmen eines späteren Updates nutzen können. Weitere Informationen folgen in Kürze an dieser Stelle.
ePages Store: So machen Sie die Seite „Gewährleistung“ sichtbar
- In der Seitenleiste Ihres Cockpits navigieren Sie zu Editor. Der Editor öffnet sich.
- Navigieren Sie zu Seiten und scrollen Sie zum Abschnitt Rechtliche Seiten.
- Neben der Seite Gewährleistung wählen Sie die drei Punkte und dann das Zahnrad-Symbol. Es öffnet sich ein Pop-up.
- Unter Sichtbar im Footer wählen Sie Ja.
- Wählen Sie Speichern.
Das Garantielabel (GARAN-Label) werden Sie im Rahmen eines späteren Updates nutzen können. Weitere Informationen folgen in Kürze an dieser Stelle.
Die wichtigsten Fakten
- Das bzw. die Label müssen ab dem 27. September 2026 dargestellt werden.
- Händler, die ausschließlich an Unternehmen (also rein B2B) verkaufen, müssen das bzw. die Label nicht darstellen.
- Das Gewährleistungslabel muss immer dargestellt werden, da Händler gegenüber Verbrauchern immer im Rahmen der Gewährleistung verpflichtet sind.
- Das GARAN-Label ist nur dann darzustellen, wenn für das jeweilige Produkt (neben der gesetzlichen Gewährleistung) auch eine freiwillige Haltbarkeitsgarantie (sei es seitens des Herstellers oder des Verkäufers) eingeräumt wird.
- Das Label besteht aus einer standardisierten EU-Grafik (einschließlich eines QR-Codes), die über die entsprechenden Verbraucherrechte informiert. Gemäß den EU-Vorschriften dürfen Sie das Design, das Layout oder den visuellen Stil dieses Labels in keiner Weise verändern. Sie können jedoch zusätzlichen Text auf der Seite hinzufügen, um Ihren Kunden weitere Informationen bereitzustellen.
Hinweis: Dieser Artikel enthält erste rechtliche Hinweise, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Er kann keinesfalls eine rechtliche Beratung im Einzelfall ersetzen.
ist Markting & Event Manager bei ePages.
