Neue EU-Vorschriften für die Energiekennzeichnung bestimmter Produktgruppen
Für Onlinehändler, die bestimmte Arten von Elektroartikeln verkaufen, gelten neue Vorgaben zur Energiekennzeichnung. Wir erklären Ihnen in unserem Artikel, worum es dabei geht.
Die Regelungen für die Energiekennzeichnung bestimmter Produktgruppen (zum Beispiel Haushaltswaschmaschinen) haben sich Anfang des Jahres geändert. Die Informationen zum Energieverbrauch müssen in bestimmter Form in der Nähe des Preises dargestellt werden – aber nur wenn gewisse Kriterien erfüllt sind.
Welche Produkte sind von der Änderung betroffen?
Die Änderungen müssen nur für die unten genannten Produktgruppen umgesetzt werden, und nur für Produkte, die nach dem 1.1.2015 mit einer neuen Modellkennung auf den Markt kamen. Im Text der Verordnung ist von „neuen Modellen, einschließlich aktualisierter existierender Modelle“ die Rede. Für ältere Modelle ist die Bereitstellung der Energiedaten in der neuen Form also nicht verpflichtend.
Diese Produktgruppen sind betroffen:
- Haushaltsgeschirrspüler
- Haushaltskühlgeräte
- Haushaltswaschmaschinen
- Fernsehgeräte
- Luftkonditionierer
- Haushaltswäschetrockner
- elektrische Lampen und Leuchten
- Staubsauger
- Raumheizgeräte (und ähnliche)
- Warmwasserbereiter, Warmwasserspeicher
Was ändert sich für Lieferanten?
Die Lieferanten, von denen Sie Ihre Produkte zum Weiterverkauf beziehen, müssen nun für Modelle, die nach dem 1.1.2015 mit einer neuen Modellkennung in den Verkehr gebracht wurden, ein elektronisches Produktdatenblatt und ein elektronisches Etikett bereitstellen. Es handelt sich dabei um die Energiekennzeichnungs-Etiketten, die Sie vielleicht schon aus stationären Geschäften kennen. Bitte fragen Sie Ihre Lieferanten nach den Etiketten und Produktdatenblättern für die entsprechenden Produkte.
Was ändert sich für Sie als Händler?
Sie müssen bei den genannten Produkten das Etikett und das Produktdatenblatt an bestimmten Stellen Ihres Shops zur Verfügung stellen. Dies wird ab Anfang Februar möglich sein: Dann können Sie im Administrationsbereich Ihres Shops sowohl das Produktdatenblatt als auch das Energielabel für einzelne Produkte hochladen. Beide werden dann jeweils an den gesetzlich vorgeschriebenen Stellen in Ihrem Shop angezeigt. Außerdem können Sie die Energieeffizienzklasse für Produkte angeben.
Genauere Informationen dazu gibt es Anfang Februar hier im Blog.
Hinweis
Dieser Artikel enthält erste rechtliche Hinweise, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Er kann keinesfalls eine rechtliche Beratung im Einzelfall ersetzen.
ist Markting & Event Manager bei ePages.
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