Abmahnschutz für Ihren Onlineshop: Gehen Sie auf Nummer sicher
Noch bevor Sie mit Ihrem Onlineshop durchstarten, sollten Sie die rechtlichen Anforderungen wie Impressum, AGB, Datenschutz oder Widerrufsrecht prüfen. Wir geben einen Überblick, was Sie beachten sollten.
Hinweis: Dieser Artikel enthält erste rechtliche Hinweise, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Er kann keinesfalls eine rechtliche Beratung im Einzelfall ersetzen.
Impressum
Ein Impressum oder eine Anbieterkennzeichnung, wie es im Amtsdeutsch heißt, ist Pflicht für alle, die sich im Internet auf einer eigenen Website präsentieren. Hier können Kunden auf einen Blick die wichtigsten Informationen nachlesen. Welche das sind, ist im Telemediengesetz § 5 Absatz 1 TMG festgelegt, dass in seinen Nummern 1 bis 7 eine Reihe von Pflichtangaben enthält, von denen Sie jeweils in unterschiedlichem Umfang betroffen sind. Die Angaben aus den Nummern 1 und 2 muss jeder Anbieterkennzeichnungspflichtige machen. Die zusätzlichen Angaben aus den Nummern 3 bis 7 muss dagegen nur derjenige machen, der zu der jeweils angesprochenen Personengruppe gehört.
Alle Pflichtangaben müssen enthalten und ständig verfügbar sein. Das Bundesministerium der Justiz bietet dazu auf der eigenen Website ein ausführliches Merkblatt als Orientierungshilfe an.
Datenschutzerklärung
Grundsätzlich dürfen personenbezogene Daten nur dann erhoben oder verwendet werden, wenn es dafür eine gesetzliche Grundlage gibt oder der Betroffene eingewilligt hat.
Kundendaten dürfen nach der gesetzlichen Grundlage in § 28 Abs. 1 Nr. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) erhoben und verwendet werden, wenn dies für die Vertragserfüllung notwendig ist. Hier muss der Online-Händler den Kunden zu Beginn des Nutzungsvorgangs über die Datenerhebung und -verwendung informieren (§ 13 Abs. 1 TMG). Diese Information muss jederzeit abrufbar sein – idealerweise über einen Link zu einer Datenschutzerklärung, die auf jeder Seite Ihres Shops verlinkt ist.
Möchten Sie Kundendaten erheben oder verarbeiten, die für die Vertragserfüllung nicht zwingend erforderlich sind, benötigen Sie hierfür eine ausdrückliche Einwilligung Ihres Kunden. Diese sollte eingeholt werden, wenn Sie beispielsweise einen Newsletter per E-Mail versenden möchten. Bei der Einwilligung müssen Sie sicherstellen, dass Ihrem Kunden die Einwilligung bewusst ist und er sie eindeutig erteilt hat, die Einwilligung protokolliert ist, der Inhalt jederzeit abrufbar ist und die Einwilligung jederzeit widerrufbar ist und der Kunde darauf hingewiesen wird. Üblicherweise erteilt der Kunde sie durch Setzen eines Häkchens in ein freies Kästchen, neben dem die Einwilligung genau beschrieben wird, bevor er seinen Bestellvorgang abschließt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Sobald Sie mit Ihrem Onlineshop verkaufen, müssen Sie auch AGB verwenden. Deren Inhalt wird nach §§ 305 ff BGB festgelegt. Bei einem Verstoß ist die jeweilige AGB-Klausel unwirksam. Bitte beachten Sie: Bei unwirksamen AGB liegt ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor, der durch andere Teilnehmer am Markt oder Verbände abgemahnt werden kann.
Damit die AGB wirksamer Vertragsbestandteil werden kann, ist auf Folgendes zu achten: Vor Vertragsschluss muss der Kunde auf die AGB hinzuwiesen werden, an einer deutlich sichtbaren Stelle oder direkt im Bestellformular – zudem lesbar und zumutbar. Idealerweise bestätigt der Kunde durch Setzen eines Häkchens in ein freies Kästchen, neben dem die AGB zu lesen oder unter einem Link abrufbar sind, dass er die AGB gelesen und akzeptiert hat, bevor er seinen Bestellvorgang abschließt.
Widerruf und Rückgaberecht
Bei einem über Ihren Onlineshop zustande kommenden Vertrag zwischen Ihnen als Unternehmer und einem Verbraucher handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag. Hiernach steht Verbrauchern grundsätzlich ein Widerrufs- bzw. Rückgaberecht zu, über dessen Bestehen (oder ausnahmsweise Nichtbestehen) Sie als Onlinehändler informieren müssen.
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Über den Autor
Rechtsanwalt Dr. Volker Baldus arbeitet bei dem Online-Rechtsportal janolaw AG und betreut dort den Bereich Internetrecht. Die janolaw AG mit Sitz in der Rhein-Main-Region zählt seit 2000 zu den Topanbietern im Bereich Internet-Rechtsdienstleistungen. Immer mehr Shopbetreiber nutzen die anwaltlichen Leistungen von janolaw erfolgreich für ihr Business. Erfahrene Rechtsanwälte klären Fragen zum Online-Handel sofort verbindlich am Telefon. Für dauerhafte Rechtssicherheit im E-Commerce sorgt der komfortable AGB Hosting-Service, die Update-Services für eBay und Amazon. Mehr als 1.000 Dokumente leisten schnell und unkompliziert juristische erste Hilfe zum Download.
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