Abmahngefahr durch Produktempfehlungen per E-Mail
Die Weiterempfehlungs-Funktion, mit der Besucher eines Onlineshops Mails an Freunde versenden können, wird juristisch schon länger als problematisch angesehen. Sie nutzen diese Funktion noch in Ihrem Shop? Dann erfahren Sie hier, wie sie sich deaktivieren lässt.
Mit der oft auch „Tell-a-Friend“ genannten Funktion sollen Besucher einer Website ermutigt werden, Inhalte weiterzuempfehlen – zum Beispiel Produkte eines Onlineshops. Der Besucher gibt dafür die E-Mail-Adresse eines Freundes an und dieser erhält dann eine automatisch erzeugte E-Mail mit einem Link zur Website. Das Verschicken von unverlangten Empfehlungsmails wird schon seit geraumer Zeit als Spam behandelt, weil der Empfänger nicht eingewilligt hat, solche Mails erhalten zu wollen. Wir hatten bereits 2013 darüber berichtet.
Laut des Branchenmagazins Internet World Business haben Urteile des Oberlandesgerichts Hamm und des Landgerichts Hamburg die Wettbewerbswidrigkeit der Produktempfehlungs-Funktion nun bestätigt.
ePages empfiehlt: Verzichten Sie auf die Produktempfehlungs-Funktion
Sie können diese Funktion weiterhin in Ihrem Shop anbieten, gehen dadurch aber das Risiko einer Abmahnung ein. Für Neukunden sind Produktempfehlungen standardmäßig ausgeschaltet.
So deaktivieren Sie die Produktempfehlungs-Funktion
Wählen Sie im Administrationsbereich im Hauptmenü Marketing und dann Produktempfehlungen. Wählen Sie dann unter Produktempfehlungen ermöglichen die Option Nein.
Hinweis: Dieser Artikel enthält Hinweise auf rechtliche Ansichten, Gerichtsurteile und/oder Rechtsmeinungen Dritter, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Der Artikel stellt keine Rechtsberatung dar und kann keinesfalls eine rechtliche Beratung im Einzelfall durch fachlich versierte Personen ersetzen.
ist Markting & Event Manager bei ePages.
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