Wichtig für alle Händler: Die Verbraucherrechte-Richtlinie kommt
Am 13. Juni 2014 tritt das neue Gesetz zur Verbraucherrechte-Richtlinie (VRRL) in Kraft. In unserem Artikel lesen Sie, was es damit auf sich hat und was Sie unter anderem dabei beachten sollten.
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So erzeugen Sie ein Inhaltsverzeichnis für Ihre Seite zum Widerrufsrecht So lassen Sie Ihre Kunden wissen, dass das Widerrufsrecht für manche Güter entfällt So fügen Sie den E-Mails an Ihre Kunden die Widerrufsbelehrung hinzu
Was ist die Verbraucherrechte-Richtlinie?
Die Verbraucherrechte-Richtlinie ist ein neues Gesetz, das EU-weit am 13. Juni 2014 in Kraft tritt. Es enthält eine Vielzahl von Regelungen für den Onlinehandel, die vor allem die Rechte des Verbrauchers beim Einkaufen im Internet stärken sollen. Außerdem soll die Richtlinie die Gesetze der EU-Staaten angleichen und harmonisieren. Inhaltlich drehen sich die Regelungen beispielsweise um das Widerrufsrecht oder die Informationspflichten des Händlers. Wenn Sie die Richtlinien in Ihrem Shop zum 13. Juni nicht befolgen, könnten Sie dafür abgemahnt werden. Deshalb ist es sehr wichtig, dass Sie sich über die neuen gesetzlichen Bestimmungen informieren und sie in Ihrem Shop umsetzen.
Wo finde ich detaillierte Infos zur Verbraucherrechte-Richtlinie?
Unser Partner Trusted Shops hat mehrere Whitepaper veröffentlicht, in denen Fragen zum neuen Gesetz beantwortet werden. Sie können die Whitepaper als PDF-Dateien auf der Trusted-Shops-Website kostenlos herunterladen. Außerdem bietet Trusted Shops einmal pro Woche ein kostenloses Webinar zu diesem Thema an, hat eine Checkliste und im Shopbetreiber-Blog eine Artikelserie veröffentlicht. Mehr Infos zur einheitlichen Widerrufsbelehrung gibt es auch in unserem Blogartikel hierzu, verfasst von einem Experten von Janolaw.
Worum geht es in dem neuen Gesetz unter anderem?
Beispielsweise umfasst das Gesetz folgende Neuerungen:
- Für verschiedene Arten von Waren gibt es verschiedene Widerrufsbelehrungen. Beispielsweise unterscheidet sich die Widerrufsbelehrung für per Paket versandte Waren von der für Download-Produkte.
- Wenn ein Kunde von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen will, muss er Sie darüber informieren. Ein Zurückschicken der Ware ohne weiteren Kommentar ist also nicht mehr erlaubt.
- Für mehrere neue Produktgruppen wird dem Kunden kein Widerrufsrecht mehr gewährt. Dazu gehören beispielsweise bestimmte Weine.
- Händler können in Zukunft die im Falle des Widerrufs entstehenden Rücksendekosten unabhängig vom Preis der Waren auf den Verbraucher abwälzen.
Gibt es Änderungen in den ePages-Shops?
Rechtzeitig zum Inkrafttreten des Gesetzes wird es im Administrationsbereich Ihres Shops einige Änderungen geben. Beispielsweise können Sie dann bestimmen, ob Ihre Kunden bei Abschluss einer Bestellung bestätigen müssen, dass sie die Hinweise zum Widerruf gelesen haben. Außerdem werden Sie Ihren Kunden verschiedene Widerrufsbelehrungen anbieten können. Alle Änderungen wurden von uns in Zusammenarbeit mit Trusted Shops erarbeitet.
Hinweis
Dieser Artikel enthält erste rechtliche Hinweise, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Er kann keinesfalls eine rechtliche Beratung im Einzelfall ersetzen.
ist Markting & Event Manager bei ePages.
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