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Abmahngefahr: BGH stuft Empfehlungsfunktion „Tell a Friend“ als Spam ein

28. November 2013/0 Kommentare/in Rechtsfragen /von hbach

Tell-a-Friend-Funktion ausschaltenDas Zusenden von unverlangten Empfehlungsmails wird ab sofort in Deutschland als Spam behandelt, so das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 12. September 2013 hinsichtlich der Tell-a-Friend-Funktion. ePages-Händler können selbst über die Nutzung des Features entscheiden.

Die Tell-a-Friend-Funktion soll Besucher ermutigen, Inhalte einer Website weiterzuempfehlen. Nachdem der Nutzer die E-Mail-Adresse eines Freundes in das entsprechende Feld eingetragen hat, bekommt dieser eine automatisch generierte E-Mail mit dem Hinweis auf die Empfehlung.

Empfänger waren in der Vergangenheit durch die Tell-a-friend-Funktion auf Produkte aufmerksam gemacht worden – ohne zuvor, wie gesetzlich vorgeschrieben, eingewilligt zu haben. Nun hat der BGH mit dem Urteil vom 12. September 2013 (Az.: I ZR 2008/12) entschieden, dass die Weiterempfehlungsfunktion ein Mittel zum Versand unerlaubter Werbung ist und der Anbieter für unverlangt versandte Werbe-E-Mails haftet, als hätte er sie selbst versandt.

Denn laut BGH besteht „Sinn und Zweck der Weiterleitungsfunktion der Beklagten auch gerade darin, dass Dritten (unter Mitwirkung unbekannter weiterer Personen) ein Hinweis auf den Internetauftritt der Beklagten übermittelt wird.“

 

Unser Tipp: Verzichten Sie auf Tell a Friend

ePages-Händler mit aktivierter Tell-a-Friend-Funktion sollten sie besser aus ihrem Onlineshop entfernen. Gehen Sie in den Bereich Marketing >> Produktempfehlungen und wählen Sie bei Produktempfehlungen ermöglichen die Option Nein.

 

Produktempfehlungen_Tell-a-Friend_ausschalten  

Wer zukünftig weiterhin an diesem Empfehlungsprinzip festhält, muss das Risiko einer Abmahnung in Kauf nehmen. Sollten Sie die Funktion dennoch nutzen wollen: Sie ist weiterhin in der Software aktiv, wird für Neukunden aber standardmäßig ausgeschaltet. Aktivieren sie die Funktion selbst, erscheint bald der Hinweis, dass die Nutzung rechtlich unzulässig sein kann.

Bestandskunden mit aktivierter Tell-a-friend-Funktion wird demnächst beim Einloggen in den Administrationsbereich eine Meldung angezeigt, dass die Funktion rechtswidrig sein könnte. Über einen Link erhalten Sie die Möglichkeit zur Einstellungsseite zu gelangen und die Funktion zu deaktivieren. Diese Änderung tritt in Kürze für ePages-Händler in Kraft.

 

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