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Kristof Maletzke

Gesetzesänderung 2015: So definieren Sie Steuersätze für digitale Produkte und Dienste (ePages 6.16 und niedriger)

16. Dezember 2014/0 Kommentare/in Rechtsfragen /von Kristof Maletzke

Sie verkaufen digitale Produkte oder Dienste ins EU-Ausland und nutzen ePages 6.16 oder eine niedrigere Version? Dann erfahren Sie in diesem Artikel, wie Sie die neuen Umsatzsteuerregelungen umsetzen, die am 1. Januar 2015 in Kraft treten.

Nachdem wir in diesem Artikel die Gesetzesänderung vorgestellt haben und hier erklärt haben, wie Sie die Änderungen mit ePages 6.17 in Ihrem Shop anwenden, gibt es nun eine Anleitung für Shops der Version 6.16 und niedriger.

Bitte beachten Sie: Die Änderungen betreffen Sie nur, wenn Sie digitale Produkte oder Dienste auf elektronischem Wege an Privatpersonen im EU-Ausland verkaufen.

 

Wie erfahre ich, auf welcher ePages-Version mein Shop läuft?

Wählen Sie im Administrationsbereich im Hauptmenü Hilfe. Ganz unten auf der Seite wird Ihnen die Version angezeigt.

 

Was muss ich als Händler nun konkret machen?

Wenn die Änderungen Sie als Händler betreffen, müssen Sie eine Reihe von Vorkehrungen treffen:

  • Als erstes müssen Sie in Ihrem Shop dafür sorgen, dass Sie neue Steuerklassen nutzen können. Dazu gehört folgendes:
    • Neue Steuerklassen für digitale Produkte und Dienste anlegen
    • Für jedes EU-Land ein Steuergebiet anlegen
    • Steuersätze für die neu angelegten Steuergebiete definieren

Eine genaue Erklärung hierzu finden Sie unten im Abschnitt Wie lege ich die neuen Steuerklassen und -gebiete an?

  • Wenn Sie bereits digitale Produkte oder Dienste in Ihrem Shop anbieten, müssen Sie für diese die neue Steuerklasse bestimmen. Mehr Infos dazu finden Sie unten im Abschnitt Wie lege ich fest, welcher Umsatzsteuersatz für welches Produkt gelten soll?
  • Achten Sie fortan beim Anlegen von neuen digitalen Produkten und Diensten in Ihrem Shop darauf, immer die korrekte Steuerklasse auszuwählen
  • Bedenken Sie bei der Preisgestaltung für Produkte, dass die von Ihnen eingegebenen Bruttopreise für das Heimatland Ihres Shops gelten. Aufgrund der unterschiedlichen Steuersätze der EU-Staaten ist der Bruttopreis in manchen anderen Ländern höher oder niedriger.

 

Wie lege ich die neuen Steuerklassen und -gebiete an?

1. Wählen Sie im Administrationsbereich im Hauptmenü Einstellungen und dann Steuerberechnung.

2. Wählen Sie Steuerklassen.

3. Geben Sie unten in der Tabelle in der Spalte Bezeichner den internen Bezeichner „Digitale Produkte und Dienste“ ein und in der Spalte Name den Namen „Digitale Produkte und Dienste“.

4. Speichern Sie.

5. Wenn Sie in Ihrem Shop eBooks verkaufen, wiederholen Sie die Schritte 3 und 4 und geben Sie dabei als Bezeichner und als Namen „eBooks“ ein.

6. Wählen Sie Steuergebiete.

7. Legen Sie hier für jedes EU-Land, in das Sie verkaufen, ein eigenes Steuergebiet an. Geben Sie dazu unten in der Tabelle in der Spalte Bezeichner sowie in der Spalte Name den Namen des entsprechenden Landes ein.

8. Speichern Sie.

9. Wenn Sie Steuergebiete für weitere Länder anlegen möchten, wiederholen Sie die Schritte 7 und 8.

10. Wählen Sie Zuordnung zu Ländern.

11. In der Tabelle sehen Sie die für Ihren Shop eingestellten Länder. Wählen Sie für jedes EU-Land in der Spalte Steuergebiet das entsprechende Steuergebiet – für Belgien also das Steuergebiet „Belgien“.

12. Speichern Sie.

13. Wählen Sie Steuermatrix.

14. In der Tabelle sehen Sie nun die von Ihnen neu angelegten Steuergebiete/Steuerklassen. Das Steuergebiet EU-Land spielt fortan keine Rolle mehr, weil Sie für alle EU-Länder, in die Sie verkaufen, nun eigene Steuergebiete/Steuerklassen angelegt haben. Sie müssen in der Tabelle für jedes EU-Land die Steuersätze eintragen. Tragen Sie in den Spalten keine, normal und ermäßigt für alle Länder die Steuersätze des Standorts Ihres Shops ein. Wenn Ihr Shop zum Beispiel in Deutschland ansässig ist, wären das „0“, „19“ und „7“ Prozent, die Sie in diesen Spalten für alle Länder eintragen. In die Spalten Digitale Produkte und Dienste und gegebenenfalls eBooks müssen Sie hingegen die Steuersätze des jeweiligen EU-Landes eintragen. Für Digitale Produkte und Dienste ist das in der Regel der normale Umsatzsteuersatz. Die Steuersätze für eBooks finden Sie in diesem Dokument auf S. 20 (unter „eBücher“).

15. Speichern Sie.

Die neu angelegten Steuerklassen stehen Ihnen nun zur Verfügung.

 

Wie lege ich fest, welcher Umsatzsteuersatz für welches Produkt gelten soll?

1. Wählen Sie im Administrationsbereich im Hauptmenü Produkte und dann Produkte.

2. In der Tabelle sehen Sie eine Übersicht aller Produkte Ihres Onlineshops. Wählen Sie die Artikelnummer des Produkts, das Sie bearbeiten möchten.

3. Wählen Sie in der Sektion Listenpreis, Bestelleinheit, Steuerklasse unter Steuerklasse die Steuerklasse für dieses Produkt aus.

4. Speichern Sie.

Kristof Maletzke
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ist Markting & Event Manager bei ePages.

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