SEPA-Umstellung: Alles zum Thema Mandatsreferenz
Nun wird es wohl etwas später ernst mit den neuen Regeln des einheitlichen europäischen Zahlungsraums (SEPA): Voraussichtlich bis 1. August statt bis 1. Februar 2014 müssen Händler sich vorbereiten. Dennoch sollten Sie frühzeitig alles umsetzen, was der Gesetzgeber künftig verlangt. ePages unterstützt Sie dabei: Wir aktualisieren spätestens zum 1. Februar Ihre Onlineshop-Software (Hotfix). Hier lesen Sie alles, was Sie zum Thema Mandatsreferenz bei Lastschriften wissen müssen.
Bei Lastschriften in Euro: Neue Pflichten für Onlinehändler
Neben einigen anderen Punkten, die sich im SEPA-Zeitalter ändern, gibt es Neuerungen, wenn Sie die Zahlungsmethode Lastschrift in Verbindung mit der Währung Euro anbieten. Dann müssen Sie Ihren Kunden künftig folgende Angaben mitteilen, etwa in der Rechnung:
- Gläubiger-ID
Lesen Sie dazu den Beitrag SEPA-Umstellung: Jetzt Gläubiger-ID bei der Bundesbank beantragen - Mandatsreferenz
Bei Lastschriften müssen Händler für jeden Kunden eine Mandatsreferenz festlegen und dem Kunden mitteilen.
ePages-Software erzeugt automatisch Mandatsreferenz
Die ePages-Software nimmt Ihnen das Erstellen der Mandatsreferenz-Nummern ab. Pro Kunde wird eine solche Kennzeichnung erstellt. Sie ist auch bei späteren Einkäufen des jeweiligen Kunden verfügbar.
Die Mandatsreferenz wird, ebenso wie die Gläubiger-ID, automatisch von Ihrer Shop-Software in die Bestellbestätigungen und Rechnungen aufgenommen.
Wann sich die Mandatsreferenz eines Kunden ändert – und wie Sie alte Mandatsreferenzen ermitteln
Normalerweise behält ein Kunde seine Mandatsreferenz. Es gibt jedoch zwei Fälle, in denen sich diese Kennzeichnung ändert:
1. Der Kunde widerruft eine Bestellung
Damit widerspricht der Kunde auch der Lastschrift. Der Händler muss dann die Mandatsreferenz im Administrationsbereich von Hand löschen.
Gehen Sie hierfür in der Menüleiste zu Kunden >> Kunden und wählen Sie unter Allgemein den Reiter Kundenkonto. Unter der Mandatsreferenz finden Sie den Button Mandatsreferenz löschen.
Dem Kunden muss dann eine neue Mandatsreferenz zugewiesen werden, wenn er erneut etwas bestellt. Das geschieht dann wie oben beschrieben automatisch beim nächsten Einkauf.
2. Seit der letzten Lastschrift-Bestellung sind drei Jahre vergangen
Auch in diesem Fall erhält der Kunde eine neue Mandatsreferenz. Auch diese wird vom ePages-Shop automatisch erzeugt.
Unter Umständen wird eine ältere Mandatsreferenz benötigt, etwa auf Kundennachfrage. Im Administrationsbereich ist jedoch nur noch die aktuelle Mandatsreferenz zu sehen. Die Lösung: Sie können jede abgelaufene Mandatsreferenz-Nummer in alten Bestellungen nachsehen.
Weitere Änderungen: Bestellvorgang, wenn Kunden per Lastschrift bezahlen
Durch die SEPA-Umstellung werden Bankleitzahlen (BLZ) und bisherige Kontonummern abgelöst. Die Zukunft gehört IBAN und BIC. Das betrifft nach den Änderungen der ePages-Software auch Ihre Shopkunden.
Nutzen Ihre Kunden die Zahlungsmethode Lastschrift und wählen Euro als Währung, sind die Felder zum Eintragen nur noch mit „IBAN“ und „BIC“ beschriftet.
Neu ist, dass die ePages-Software künftig automatisch prüft, ob die Kundenangaben plausibel sind (Validierung). Stimmt etwas nicht, weil zum Beispiel bei der IBAN Ziffern vergessen wurden oder weil ein Bestandskunde früher BLZ und seine bisherige Kontonummer hinterlegt hatte, gibt der Shop einen entsprechenden Hinweis.
Der Einkauf lässt sich aber trotzdem fortsetzen, selbst wenn Ihr Kunde noch BLZ und bisherige Kontonummer verwendet, da diese nach wie vor anerkannt werden.
Ihnen geht also keine Bestellung verloren, wenn ein Kunde IBAN und BIC nicht zur Hand hat.
Lesen Sie auch die früher erschienenen Artikel zu SEPA im ePages-Blog
SEPA-Umstellung: Jetzt Gläubiger-ID bei der Bundesbank beantragen
Was Onlinehändler über SEPA wissen müssen
Die SEPA-Lastschrift: Woran Onlinehändler jetzt denken müssen
was an editor at ePages from 2012 to 2014.
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