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Frau kauft online im Sale ein
Sarah Böhm

Preisangabenverordnung: Diese Änderungen sollten Sie für Ihren Onlineshop vornehmen

1. Mai 2022/in Rechtsfragen /von Sarah Böhm

Ab dem 28.05.2022 wird eine neue Preisangabenverordnung (PAngV) eingeführt, die unter anderem Neuregelungen für Preisdarstellungen in Onlineshops beinhaltet. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Änderungen auf Sie als Händler zukommen können und wie Sie sich am besten darauf vorbereiten.

Was ist die PAngV und welche Änderungen kommen auf Sie zu?

Die Preisangabenverordnung sorgt für Transparenz zwischen Handel und Endkunden und soll einen bestmöglichen Preisvergleich sicherstellen. Die neue Version der PAngV tritt am 28.05.2022 in Kraft und beinhaltet Änderungen für sämtliche bestehende Preisangaben. Für Ihren Onlineshop müssen Sie gegebenenfalls bei Ihren eingetragenen Preisermäßigungen und Referenzmengen aktiv werden.

Darstellung von Preisermäßigungen

Wenn Sie mit Rabatten auf Ihre Produkte werben möchten, beziehen sich diese meist auf einen Streichpreis (zum Beispiel „30% reduziert“ oder „10€ sparen“). Um Verbrauchertäuschungen zu vermeiden, sieht die neue PAngV vor, dass die Rabatte auf einem konkreten ursprünglichen Preis basieren müssen: dem niedrigsten Gesamtpreis aus den letzten 30 Tagen. Haben in der Zwischenzeit Preiserhöhungen stattgefunden, dürfen Rabatte nicht anhand des teureren Preises berechnet werden.

Davon ausgenommen sind:

  • Formulierungen wie „1+1 gratis“
  • Rabatte auf verderbliche Produkte, die durch ihre Haltbarkeit reduziert wurden
  • UVP-Angaben

Wenn Händler eine schrittweise Preisermäßigung vornehmen, können sie sich auf den niedrigsten Gesamtpreis vor dieser mehrfachen, andauernden Preisermäßigung beziehen.

Beispiel: Der Gesamtpreis ihres Produkts betrug im gesamten letzten Jahr 100€. Ab Januar beginnen Sie mit einer Ermäßigung auf 95€, im Februar auf 80€ und im April schließlich auf 70€. Den Rabatt dürfen sie im April auf 30% ausstellen.

Angabe von Referenzmengen

Für viele Produkte müssen Waren mit einem Grundpreis ausgezeichnet werden, also dem Preis je Mengeneinheit (inklusive Umsatzsteuer und weitere Bestandteile). Dafür waren bis jetzt verschiedene Referenzmengen wie 100 Gramm oder Milliliter zulässig.

Mit der neuen PAngV gelten die Mengeneinheiten 1 Kilogramm bzw. 1 Liter als verbindliche Referenz für den Grundpreis. Sie sollten also sicherstellen, dass Sie alle Grundpreise in Ihrem Shop auf diesen Standard umgestellt haben.

So nehmen Sie Änderungen an Ihren Preisangaben vor

Sowohl Streichpreise als auch Referenzmengen lassen sich pro Produkt unter dem Abschnitt Preis vornehmen. Gehen Sie dazu im Hauptmenü auf Produkte > Produkte anzeigen und wählen Sie das jeweilige Produkt aus, um Änderungen direkt vorzunehmen:

Preisangaberecht Anleitung

Bearbeitung von Streichpreisen und Referenzeinheiten in ePages Now

Müssen Sie mehrere Änderungen vornehmen, lohnt sich ein Export der Produktdaten via CSV. Mehr Infos dazu finden Sie in unserem Hilfecenter.

 

 

Dieser Artikel enthält erste rechtliche Hinweise, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Er kann keinesfalls eine rechtliche Beratung im Einzelfall ersetzen.

Sarah Böhm
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Als Content Manager bei ePages ist Sarah für redaktionelle Inhalte und Videocontent zuständig. Im ePages-Blogstellt sie Onlinehändlern Marketingtipps, rechtliche Updates und Infos zur ePages-Software zur Verfügung, um ihnen den Einstieg in den E-Commerce zu erleichtern.

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Schlagworte: E-Commerce-Recht, Preisangaben, Preisnovelle, Rabatte
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