Neue Verbraucherrechte-Richtlinie: So erzeugen Sie ein Inhaltsverzeichnis für Ihre Seite zum Widerrufsrecht
Sie können nun in Ihrem Onlineshop innerhalb einer Seite sogenannte Anker setzen und damit ein Inhaltsverzeichnis dieser Seite erstellen. Klickt ein Kunde auf eine der Überschriften im Inhaltsverzeichnis, gelangt er zum entsprechenden Abschnitt. So können Sie zum Beispiel auf Ihrer Seite zum Widerrufsrecht verschiedene Widerrufsbelehrungen einfach zugänglich machen.