Amazon.de ändert Rückgaberegeln für Verkäufer, die Ware selbst versenden
Änderungen auf der Plattform Amazon.de – insbesondere die neue Rückgabepolitik seitens Amazon für „Eigenversender“ – schaffen Handlungsbedarf auch für ePages-Händler, die dort verkaufen. AGB und Widerrufsbelehrung müssen zeitnah den neuen Gegebenheiten angepasst werden. Max-Lion Keller von der IT-Recht Kanzlei sagt Ihnen, worauf es ankommt.
Die Änderungen im Überblick
Amazon.de verlangt von den Verkäufern, die ihre Ware selbst an den Käufer senden (= FBM), dass diese den Käufern seit dem 19.04.2017 eine Rückgabemöglichkeit wie folgt anbieten:
- Wenn Kunden ein gekauftes Produkt ohne Angabe eines Grundes zurücksenden wollen, können sie dies innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Produktes tun. Sie erhalten eine Erstattung in Höhe des Verkaufspreises.
- Wenn ein Kunde einen Artikel mit einem Verkaufspreis von mehr als 40 EUR innerhalb von 14 Tagen zurücksendet, werden außerdem die Rücksendekosten erstattet.
- Bei der Rücksendung von Schuhen, Bekleidung und Handtaschen innerhalb von 30 Tagen erhalten die Kunden eine Erstattung der Versandkosten für die Hin- sowie die Rücksendung, unabhängig vom Verkaufspreis, d.h. dass Retouren für solche Artikel immer kostenlos sind.
- Produkte, die zwischen dem 1. November und dem 31. Dezember versandt werden, können bis zum 31. Januar des folgenden Jahres zurückgesendet werden.
- Von der Rückgabegarantie sind dieselben Produkte ausgeschlossen wie im Rahmen des gesetzlichen Widerrufsrechts.
- Sie müssen die Rückgabegarantie auch für gebrauchte Waren gewähren. Ein als gebraucht gekaufter Artikel darf aber, wie auch neue Ware, nur dann zurückgegeben werden, wenn sich der Zustand des Artikels nach Erhalt nicht verschlechtert hat.
- Will ein Kunde von der Rückgabegarantie Gebrauch machen, muss er die Ware binnen 30 Tagen ab Erhalt an Sie absenden. Bitte stellen Sie dem Kunden die erforderlichen Informationen dazu, insbesondere die Rücksendeadresse, rechtzeitig zur Verfügung.
Konsequenzen für Amazon-Verkäufer
Verkäufer müssen seit dem 19.04.2017 die neuen Vorgaben in Bezug auf die Rückgabe von Waren erfüllen, andernfalls drohen Konsequenzen seitens der Käufer bzw. des Plattformbetreibers. Für viele Verkäufer dürfte es erforderlich sein, ihre auf Amazon.de verwendeten Widerrufsbelehrungen sowie AGB anzupassen.
Wer seine Rückgabemöglichkeiten nicht an Amazons Vorgaben anpasst, muss mit „A-Z-Garantie-Anträgen“ seitens der Käufer rechnen. So schreibt Amazon in seiner Email vom 22.03.2017 dazu:
„Für Artikel, die am oder nach dem 19. April 2017 bestellt werden, können Kunden einen A-bis-Z-Garantieantrag an Verkäufer stellen, wenn diese ihnen die oben genannten Rückgabebedingungen nicht gewähren.“
Als Betreiber der Verkaufsplattform kann Amazon.de den dort aktiven Verkäufern leider vorschreiben, eine entsprechende zusätzliche Rückgabemöglichkeit anzubieten. Als „Hausherr“ kann Amazon die „Spielregeln“ auf seiner Plattform in weiten Teilen bestimmen.
Amazon-Musterformulierungen nicht blind übernehmen
Die von Amazon dafür vorgeschlagenen Musterformulierungen sollten allerdings nicht ungeprüft übernommen werden. Durch die blinde Übernahme der Textbausteine können zwar A-Z-Garantie-Anträge von Käufern vermieden werden. Die Gefahr von Mitbewerbern und Verbraucherzentralen abgemahnt zu werden, bleibt aber bestehen, wenn bei der Umsetzung der neuen Amazon-Vorgaben rechtliche Bestimmungen nicht beachtet werden. Eine nicht rechtssicher gestaltete Widerrufsbelehrung birgt überdies die Gefahr unwirksam zu sein. Deshalb können Sie sich diesbezüglich an Experten wie beispielsweise die IT-Recht Kanzlei wenden.
Hinweis: Dieser Artikel enthält erste rechtliche Hinweise, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Er kann keinesfalls eine rechtliche Beratung im Einzelfall ersetzen.
ist Rechtsanwalt, LL.M. (IT-Recht) bei der IT-Recht Kanzlei München.
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