Offline-Verkauf: Gesetzliche Regelungen für Ihre Kassenlösung
Verkaufen Sie die Produkte aus Ihrem Shop auch offline? Dann sollten Sie bei Ihrer Kassenlösung neue gesetzliche Vorschriften beachten. In unserem Gastartikel von Christian Erbach (flour.io) erfahren Sie mehr dazu.
Immer mehr Onlinehändler erweitern Ihre Vertriebskanäle und eröffnen Ladengeschäfte in Fußgängerzonen und Einkaufszentren. Dabei stellt sich eine Frage: Wie kann der Onlinehandel mit dem Offlinehandel verknüpft werden, um die Lagerbestände einfach zu verwalten und Überverkäufe im Onlineshop zu vermeiden?
Dazu kommt noch, dass im Offlinehandel besondere gesetzliche Regelungen gelten, was den Verkauf am Point of Sale (POS) angeht. Seit diesem Jahr fordern die Finanzämter in Deutschland Kassensysteme, die in Bezug auf Stammdaten, Belege und Kassenjournale nicht manipulierbar sein dürfen (GDPdU/GoBD).
Die Kassensysteme müssen handels- und steuerrechtliche Ordnungsvorschriften erfüllen. Dabei ist für die Finanzämter von besonderer Bedeutung, dass Erlöse detailliert und vollständig aufgezeichnet werden. Festgelegt ist dies im GoBD („Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“) und gilt für alle Veranlagungszeiträume ab dem 31.12.2014.
Entspricht die eingesetzte Kassenlösung nicht den beschriebenen gesetzlichen Vorschriften, muss der Händler damit rechnen, dass das Finanzamt den Gewinn schätzt und auf diesen die zu zahlenden Steuern festsetzt. Diese Schätzung kann im Zweifel höher sein als der durch den Händler ermittelte Gewinn und kann dann zu höheren Steuern führen.
Deshalb sollten Einzelhändler, bevor sie sich für ein System entscheidet, Rücksprache mit seinem Steuerberater halten und sich die Rechtskonformität von seinem Kassenanbieter bestätigen lassen. Dies gilt auch für vorhandene Systeme, da hier oft ein Update oder eine Speichererweiterung notwendig ist.
Onlinehändler, die zusätzlich ein Ladengeschäft betreiben/eröffnen, haben in der Regel höhere Anforderungen an ihre Kassenlösung als Einzelhändler, die nur offline verkaufen.
Zusätzlich zu den gesetzlichen Anforderungen sollte man darauf achten, dass die Lösung mit dem Onlineshop kommunizieren kann um beispielsweise Warenbestände abzugleichen und so Überverkäufe zu vermeiden.
Auch sollte geprüft werden, ob weitere Lager und Filialen abgebildet werden können und es die Möglichkeit gibt, EC-Terminals direkt anzusprechen um Fehler in den Kassenjournalen zu vermeiden.
Hinweis: Dieser Artikel enthält Hinweise auf rechtliche Ansichten, Gerichtsurteile und/oder Rechtsmeinungen Dritter, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Der Artikel stellt keine Rechtsberatung dar und kann keinesfalls eine rechtliche Beratung im Einzelfall durch fachlich versierte Personen ersetzen.
flour.io von bitbakers
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Christian Erbach
ist Leiter Vertrieb und Marketing bei der bitbakers GmbH & Co.KG. Er beschäftigt sich seit über 10 Jahren mit dem Onlinehandel und hat bisher mehr als hundert ERP/E-Commerce-Projekte begleitet. Dabei wurde ihm klar, dass die Zukunft in smarten, flexiblen Cloudlösungen liegt, welche die echten Probleme der Einzelhändler lösen. Eine solche Lösung ist flour.io von bitbakers.
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