SEPA-Umstellung: Jetzt Gläubiger-ID bei der Bundesbank beantragen
Für die Umstellung auf den einheitlichen europäischen Zahlungsraum (SEPA) haben Händler wohl mehr Zeit als bisher bekannt: Nicht zum 1. Februar, sondern zum 1. August 2014 sollen die neuen Regeln in Kraft treten. ePages spielt dennoch in Kürze Neuerungen in die Shop-Software ein, sodass Sie frühzeitig auf SEPA vorbereitet sind. Lesen Sie hier, was sich in Ihrem ePages-Shop ändert – und wie Sie eine Gläubiger-ID bei der Bundesbank erhalten, die Händler jetzt brauchen.
Zahlungsmethode Lastschrift und Währung Euro: Änderungen beachten
Spätestens zum 1. Februar wird Ihr ePages-Shop dank einer kurzfristigen Aktualisierung (Hotfix) auf SEPA perfekt vorbereitet sein. Unter den vielen Details, die SEPA bringt, stechen einige neue Regeln besonders hervor.
Wichtige Änderungen gibt es, wenn Sie die Zahlungsmethode Lastschrift in Kombination mit dem Euro als Währung verwenden. In diesem Fall müssen Sie Ihren Kunden künftig folgende Angaben mitteilen, etwa in der Rechnung:
- Gläubiger-ID
Händler, die Lastschrift als Zahlungsmethode anbieten, benötigen eine Kennzeichnung, auch Gläubiger-ID genannt. Diese müssen Sie bei der Bundesbank beantragen. - Mandatsreferenz
Lesen Sie dazu unseren Beitrag SEPA-Umstellung: Alles zum Thema Mandatsreferenz
Gläubiger-ID: Bei der Bundesbank beantragen und in ePages eintragen
Kümmern Sie sich möglichst bald darum, die Gläubiger-ID bei der Bundesbank zu beantragen. Hierfür gibt es eine Website mit zahlreichen Informationen, einer Anleitung in zehn Schritten und einem Online-Antrag: http://www.glaeubiger-id.bundesbank.de/
Nach dem Abschicken und Bestätigen Ihres Antrags erhalten Sie laut Bundesbank innerhalb einiger Stunden oder spätestens am nächsten Geschäftstag Ihre Gläubiger-ID.
Lastschrift nur noch bei eingetragener Gläubiger-ID möglich
Die Aktualisierung der ePages-Software bewirkt, dass die Lastschrift in Ihrem Shop nur noch eingerichtet werden kann, wenn eine Gläubiger-ID im Shop hinterlegt wurde. Das schützt Sie davor, dass Sie bei Lastschriften etwas verkehrt machen.
Verwendet ein Händler die Zahlungsmethode Lastschrift bereits, geht dies weiterhin. So geht keine mögliche Bestellung verloren. Die Gläubiger-ID sollte aber schnellstmöglich nachgetragen werden.
So integrieren Sie die Gläubiger-ID in ihren ePages-Shop
Im Administrationsbereich Ihres Shops kommt eine neue Seite hinzu, auf der Sie die Gläubiger-ID eintragen. Diese Angabe erscheint dann automatisch in den Bestellbestätigungen und auf den Rechnungen an Ihre Kunden.
Zum Eintragen gehen Sie in der Menüleiste auf Einstellungen >> Zahlung. Klicken Sie in der Zeile Lastschrift/Bankeinzug auf den Link Vervollständigen.
Auf der folgenden Seite tragen Sie die neue Gläubiger-ID ein:
Sobald ePages die aktuelle Änderung eingespielt hat, erinnert Ihr Shop Sie beim Log-in daran, die Gläubiger-ID einzutragen. Dieser Hinweis erscheint bei allen Händlern, die die Lastschrift als Zahlungsmethode und gleichzeitig Euro als Währung anbieten.
Lesen Sie auch die früher erschienenen Artikel zu SEPA im ePages-Blog
SEPA-Umstellung: Alles zum Thema Mandatsreferenz
Was Onlinehändler über SEPA wissen müssen
Die SEPA-Lastschrift: Woran Onlinehändler jetzt denken müssen
was an editor at ePages from 2012 to 2014.
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