Google Analytics ab sofort ohne Abmahngefahr in Deutschland einsetzbar

Lange war die rechtliche Situation bezüglich Google Analytics in Deutschland unklar. Viele Websitebetreiber verzichteten wegen der Angst vor Abmahnungen auf das umfangreiche Analyse Werkzeug des Suchmaschinenriesen. Mit einer offiziellen Erklärung des Hamburgischen Beauftragen für Datenschutz und Informationsfreiheit hat diese Unsicherheit nun ein Ende. Der beanstandungsfreie Betrieb von Google Analytics ist ab sofort auch in Deutschland möglich. Im ePages Blog erfahren Sie, was Sie dafür tun müssen.

 
 
Mit dieser Erklärung vom 15.09.2011 räumt die Behörde letzte Zweifel aus. Händler können ab sofort auch in Deutschland risikolos Google Analytics einsetzen, wenn sie folgende Richtlinien beachten:
  • Aktivieren Sie für das Tracking die Maskierung der IP-Adresse. Dabei werden von der IP-Adresse des Besucher die letzten zwei Stellen nicht übertragen. Eine eindeutige Identifikation ist damit also nicht mehr möglich. Nutzen Sie die ePages-Shopsoftware, sind sie bereits jetzt vorbereitet. Standardmäßig wird bereits seit der Version 6.10 der Software die IP-Adresse beim Google-Tracking maskiert.
  • Erwähnen Sie in Ihrer Datenschutz-Erklärung, dass Google Analytics in Ihrem Shop eingesetzt wird.
  • Weisen Sie in Ihren Datenschutzbestimmungen auf die Möglichkeit der Deaktivierung der Google Analytics-Funktion mittels eines Browser Add-ons hin. Diese Möglichkeit besteht für Google Chrome, Firefox und Internet Explorer, ist jetzt auch für Safari und Opera verfügbar. Ihre Kunden können das Add-on über folgende Seite herunterladen und installieren: http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de
  • Akzeptieren Sie schriftlich die geänderten Nutzungsbedingungen von Google über den Einsatz von Analytics, die Sie hier einsehen können.

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